Antiblockiersystem: 30 Jahre ABS von Bosch

1978 brachte Bosch sein erstes Antiblockiersystem auf den Markt. Der Vorreiter von Serien-Sicherheitsausstattungen ist von einer teuren Zusatzausstattung in drei Jahrzehnten zu einer selbstverständlichen Serienausstattung geworden.

Bosch gab 1978 den Startschuss für die Serienfertigung des elektronisch geregelten Antiblockiersystems und ließ sich den Begriff Antiblockiersystem (ABS) schützen. Zunächst konnten nur Käufer von Luxus- und Oberklasse-Limousinen die ABS-Option nutzen. Die S-Klasse der Baureihe W116 und der neue 7er von BMW (E23) galten als die Technologieträger für neue Sicherheit auf den Straßen.

ABS: Vorreiter für Elektronik im Fahrzeugbau

Schnell zeigte sich der enorme Fahrsicherheitszugewinn des Systems und so fand es Einzug in die Mittel- und Kleinwagen-Klasse. Allerdings brauchte es acht Jahre, bis der erste Hersteller serienmäßig ein ABS verbaute -Ford mit dem Scorpio 1985.

Einfach ausgedrückt, überwacht das Antiblockiersystem ständig den Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn. Sobald das Rad den Grip verliert, greift das System ein und verhindert ein Blockieren. Großer Vorteil ist dabei, dass das Fahrzeug selbst bei Vollbremsungen noch weitestgehend lenkbar bleibt - unabhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes.

Erstes Patent für Bosch schon vor mehr als 70 Jahren

Bosch erhielt bereits 1936 ein Patent auf eine "Vorrichtung zum Verhüten des Festbremsens der Räder eines Kraftfahrzeuges". Dieses rein analoge System bestand aus rund 1.000 Bauteilen. Durch die Einführung der Digitaltechnik waren nur noch etwa 140 Teile notwendig.

1966 lief der Jensen FF mit optionalem Dunlop-Maxaret-ABS vom Band - dieses System war allerdings rein mechanisch. Das erste elektronisch geregelte Antiblockiersystem für Automobile wurde 1969 auf der IAA in Frankfurt vom amerikanischen Zulieferer ITT vorgestellt.

Dank einer Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie (ACEA) werden seit dem 1. Juli 2004 alle Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen Gewicht serienmäßig mit einem Antiblockiersystem ausgerüstet. Die japanischen Hersteller sind diesem Beispiel gefolgt.

Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht sowie Busse mit mehr als acht Sitzplätzen dürfen in Deutschland sogar schon seit dem 1. Januar 1991 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit ABS ausgestattet sind.

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Kai Klauder

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