Beiträge: Auf niedrigem Niveau stabil
Allerdings sinken die Beiträge für Haftpflicht und Vollkasko nicht wie gewohnt jedes Jahr, wenn kein Schadensfall eintritt. Sie bleiben - wie bei der normalen Teilkasko - Fixbeträge ohne Schadensfreiheitsrabatt-System. Weitere Rechenbeispiele finden sich in einem großen Versicherungs-Extra im nächsten Motor Klassik (Ausgabe 4/2008, ab 12. März am Kiosk).
Wertgutachten: Erst investieren, dann sparen
Um in den Genuss der Klassikertarife zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen darf der Oldtimer nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden. Zudem bestehen fast alle Versicherungen auf einem Wertgutachten. Das ist durchaus im Interesse des Autobesitzers, denn andernfalls zahlt die Gesellschaft bei einem Diebstahl oder Totalschaden nur den Wiederbeschaffungswert. Der liegt aber gerade bei selbst restaurierten Autos oft weit unter dem investierten Betrag. Die Wertgutachten erstellen Prüf- und Sachverständigenorganisationen wie Classic Data (www.classic-data.de). Die Kosten dafür liegen bei rund 110 Euro.
Einige Versicherer sind wählerisch
Einige Versicherungen bieten die Oldtimer-Tarife außerdem nur für Fahrzeuge mit einem bestimmten Wert an. Oder nur für Kunden, für deren Erstwagen schon ein Vertrag abgeschlossen wurde. Nur Autos, deren Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, können mit H-Kennzeichen angemeldet werden.
Den Kulturgut-Status gibt’s von TÜV & Co
Sollte das eigene Auto noch nie für ein H-Kennzeichen oder für eine 07er-Nummer angemeldet gewesen sein, muss es einer Prüforganisation vorgeführt werden. Diese checkt den Wagen auf Betriebssicherheit und Originalität. Zwar sind zeitgemäße Anbauten und kleine technische Änderungen erlaubt. Doch nur, wenn sich beides in engen Grenzen hält, bekommt das Auto den Status als "Kfz-technisches Kulturgut" und damit die Erlaubnis, mit H-Kennzeichen zu fahren.
Der Rest verläuft wie gehabt - mit den Papieren und dem H- oder 07er-Gutachten bei der Versicherung eine Doppelkarte anfordern. Diese wird übrigens ab März nach und nach durch eine elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt.









