Import in Eigenregie

Spiel ohne Grenzen

Den im Ausland entdeckten Wunsch-Klassiker zu importieren, kann glückliche Momente bescheren. Ob es sich auch in finanzieller Hinsicht lohnt, steht oft auf einem ganz anderen Blatt.

Kaufberatung, MKL, 03/2012 - Import Foto: MotorPresseStuttgart 3 Bilder

Der Mensch braucht die Herausforderung. Deshalb spaziert er zu Fuß zum Südpol. Oder er versucht, in einem Erdbebengebiet Kernkraftwerke zu betreiben. Wer kleinere Brötchen backen will, nimmt sich vielleicht vor, einen Klassiker auf eigene Faust zu importieren. Immerhin: Die Erfolgschancen hierbei sind einigermaßen realistisch.

Wenig Probleme in der EU

Dies gilt freilich nur, so lange die Angelegenheit rein sportlich betrachtet wird. Sobald auch der Kostenaspekt ins Spiel kommt, bleibt von der Unumstößlichkeit der Aussagen, wonach jeder erfolgreiche Import samt anschließender Straßenzulassung selbstredend erfolgreich verlaufen ist, nicht unbedingt viel übrig. Unter Berücksichtigung sämtlicher Ausgaben gehört derlei Freizeitbetätigung oft in der Schublade "teures Hobby" abgelegt. Einzige Ausnahme: Die Suche nach dem Objekt der Träume findet innerhalb Europas statt.

Bei Grenzüberschreitungen innerhalb von EU-Ländern sind beim Import nämlich weder Zoll noch Einfuhrsteuern zu bezahlen. Sofern das Auto noch fahrbereit ist, kann es direkt in die neue Heimat überführt werden. Ist es abgemeldet, muss dazu im Ausland ein nationales Ausfuhrkennzeichen besorgt werden. Zur anschließenden Zulassung in Deutschland sind lediglich ein Eigentumsnachweis sowie der Nachweis über ein bestandenes Vollgutachten nach § 21 StVZO vorzulegen.

In aller Regel tauchen hier keine unüberwindbaren Probleme auf. Wenn keine Fahrzeugpapiere oder nur lückenhafte Daten vorliegen, können die Prüfer oftmals auf der Basis eigener Datenbestände weiterhelfen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Kauf ausführlich von einem TÜV-, DEKRA respektive Mitarbeitereiner anderen Prüforganisationberaten zu lassen. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 1969 erstmals zum Straßenverkehr zugelassenwurden (für Diesel gilt als Stichtag der 1. Januar 1977), wird übrigens zusätzlich noch eine AU-Bescheinigung gefordert.

Schweiz erhebt unterschiedliche Steuern je nach Herkunft

Katastrophen sind auch kaum zu erwarten, wenn ein Auto aus einem der sogenannten EFTA-Staaten- also der Schweiz, Norwegen oder Island - eingeführt wird. Vor allem der Markt in der nahen Schweiz ist attraktiv, die Einfuhrmodalitäten sind dank Abkommen zur Handelserleichterung zwischen der EU und EFTA-Ländern überschaubar. Bei den Kosten ist aber ein Unterschied zwischen Fahrzeugen zu beachten, die in einem der jeweiligen Mitgliedsländer produziert wurden und solchen, die zum Beispiel aus Japan oder den USA stammen.

Beim Import eines Klassikers der erstgenannten Gruppe sind keine Zollgebühren zu entrichten. Die Befreiung muss beim deutschen Zoll auf der Warenverkehrsbescheinigung "EUR. 1" beantragt werden, die Formulare gibt es bei den schweizer Industrie- und Handelskammern. Sie müssen von der Zollbehörde des ausführenden Landes abgestempelt werden. Für Fahrzeuge, die aus einem anderen Land stammen, werden 10 Prozent Zoll fällig. Bei beiden Gruppen müssen zudem 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Noch etwas höher liegen die zu erwartenden Kosten beim Import aus anderen Ländern, etwa aus den USA. Im Grunde gelten hier dieselben Regeln wie bei der Einfuhr aus der Schweiz. Allerdings sind generell 10 Prozent Zoll zu entrichten, wer einen Pick-up oder SUV importieren möchte, kann sogar mit 22 Prozent Zoll zur Kasse gebeten werden, dem Satz für Lastkraftwagen. Wer die Einstufung nicht vorab verbindlich geklärt hat, macht hier schon mal üble Erfahrungen.

Wie beim Import aus EFTA-Staaten gibt es eine - wenngleich nur selten greifende - Ausnahme. Klassiker, die älter als 30 Jahre sind und gemäß Position 9705 des Zolltarifs als Sammlungsstück gelten, unterliegen einer auf 7 Prozent reduzierten Steuer, die Zollgebühren entfallen.Einschlägige Gerichtsurteile machen die Sammlungseignung daran fest, dass nur noch 10 Prozent der ursprünglich gefertigten Fahrzeuge, maximal jedoch 100 Stück existieren. Der entsprechende Nachweis ist im Zweifelsfall vom Importeur beizubringen.

Immer vom schlimmsten Fall ausgehen

Bis vor Kurzem war es möglich, beim Import über Holland von der dort wesentlich einfacheren Einstufung als historisches Kulturgut zu profitieren. Doch die entsprechenden Regeln wurden Anfang des Jahres 2011 offiziell abgeschafft. Möglichkeiten, beim Import über andere EU- Länder zu sparen, werden zwar innerhalb der Szene diskutiert, es ist jedoch davon auszugehen, dass im Zuge von EU-Vereinheitlichungen allmählich auch andere Schlupflöcher gestopft werden.

Importwilligen muss daher dringend geraten werden, eine eherne Regel zu beherzigen: Wer ein Fahrzeug einführen möchte, sollte grundsätzlich von den im schlimmsten Fall zu erwartenden Kosten ausgehen. Im Falle eines USA-Imports wären also auf den ausgehandelten Kaufpreis Transportkosten sowie -versicherung aufzurechnen, auf die so entstandene Summe 10 Prozent Zoll und darauf wiederum 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Zudem sind der eigene Zeit- und Reiseaufwand zu berücksichtigen.
 
Nur wenn jetzt noch eine signifikante Differenz zu einem in Deutschland angebotenen, verzollten, versteuerten und zulassungsfertigen Fahrzeug besteht, könnten sich die Mühen des Eigenimports auch in finanzieller Hinsicht lohnen. Und falls trotzdem noch unerwartete Probleme auftauchen? Am besten Haltung bewahren und die Sache sportlich sehen.

Klassiker-Import: Einkauf plus Nebenkosten

  • Kaufpreis: Vorteile können sich ergeben, wenn ein Fahrzeug im Ausfuhrland häufig verkauft wurde und in Deutschland gar nicht oder nur schwer aufzutreiben ist. Der Preis muss aber immer auch abhängig vom Zustand betrachtet werden. Unter diesem Aspekt punkten oft südliche Länder.
  • Transportkosten: Bei kürzeren Überführungen innerhalb Europas sind mitunter nur wenige hundert Euro einzuplanen, Transporte etwa aus Spanien nach Norddeutschland kosten bis zu rund 1.000 Euro. Für die Überführung aus den USA im Container kommen leicht 1.500 Euro zusammen - zuzüglich Transportkosten innerhalbder USA und Abholung vom Zielhafen.
  • Zoll: Innerhalb der EU fallen keine Zollgebühren an. Bei der Einfuhr aus einem der EFTA-Staaten oder den USA werden in den meisten Fällen 10, unter Umständen aber auch 22 Prozent auf die Summe aus Kaufpreis und Transport- beziehungsweise Verschiffungskostenberechnet.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Die Abgabe entfällt bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem EU-Land. Für Importe aus EFTA-Staaten respektive aus Übersee werden meist 19 Prozent auf die Summe aus allen Kosten einschließlich Zoll berechnet, nur im Falle der Einstufung als "historisches Kulturgut" fällt der Satz auf 7 Prozent.
  • Zulassung: Verläuft bei Fahrzeugen, die aus EU- und EFTA-Staaten  stammen, oft unproblematischer als bei US-Fahrzeugen. Eventuell sind aber Umbauten erforderlich, zum Beispiel an der Lichtanlage. Bei neueren Fahrzeugen ist eine AU - Bescheinigung erforderlich. Umbaukosten und Prüfaufwand unbedingt vorher mit der zuständigen Prüfstelle abklären.