Beschlagnahmter Mercedes-Benz 500 K

"Das ist Beutekunst auf vier Rädern!"

Auf der Techno Classica 2012 wurde ein Mercedes 500 K beschlagnahmt, der möglicherweise als Kriegsbeute in die USA gelangte. Motor Klassik sprach mit den beiden Anwälten des Falls, Christoph von Berg und Alexander Martius.

Mercedes 500 K Spezial Roadster Foto: Arturo Rivas 3 Bilder

Der Fall sorgte weltweit für Aufsehen: Auf der Techno Classica 2012 wurde ein roter Mercedes-Benz 500 K vom Stand des renommierten Händlers Eberhard Thiesen beschlagnahmt. Der 1935 gebaute Spezial Roadster mit der Chassisnummer 105 380 befand sich bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Erstbesitz des Industriellen Hans Friedrich Prym und verschwand während der kurzen amerikanischen Besatzungszeit.

Für 3,8 Millionen Dollar an holländischen Sammler

2011 wurde dieser Mercedes, der in den 70ern in den USA aufgetaucht sein und zuletzt in der Sammlung des Generalmajors William Lyon gestanden haben soll, in Monterey von RM Auctions für 3,8 Millionen Dollar an den holländischen Sammler Frans van Haren versteigert, der das Auto auf der Techno Classica 2012 dann für 4,9 Millionen Euro veräußern wollte.

Dort aber erkannte Rechtsanwalt Christoph von Berg das Auto und benachrichtigte Michael Prym als Sprecher der Erben. Rechtsanwalt Alexander Martius ließ das Auto daraufhin per einstweiliger Verfügung festsetzen. Der in Aachen tätige Martius war schon zuvor für die Familie Prym aktiv; der in Bremen aufgewachsene und in Leipzig ansässige Christoph von Berg wiederum gilt als Experte in Sachen Beutekunst – während oder nach dem Zweiten Weltkrieg geraubte und außer Landes geschaffte Kunstgegenstände –, und hatte etwa im berühmten Gotha-Fall von 1992 dafür gesorgt, dass das Gemälde „Maria mit dem Kinde“ zurück nach Deutschland kam.

Doch was in der Kunstszene schon mehrfach erfolgreich gelang, ist im Automobilbereich neu und nun ein spannender Fall für die Gerichte. Einen ersten Erfolg jedenfalls können von Berg und Martius vorweisen: Das Landgericht Hamburg bestätigte die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung. Das Auto bleibt somit in der Obhut des Gerichtsvollziehers und steht derzeit in der Classic Remise in Düsseldorf, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.

Motor Klassik: Herr von Berg, Herr Martius, wie wurden Sie denn auf das Auto aufmerksam?

Alexander Martius: Das war natürlich zunächst die Familie Prym. Dabei handelt es sich um die wohl älteste Industriellenfamilie Deutschlands, die unter anderem Druckknöpfe, Reißverschlüsse und Elektronik-Bauteile herstellen. Andrea Prym-Bruck, Verantwortliche für das Prym-Archiv, wurde über eine Suchmaschine auf die Versteigerung im August 2011 in Monterey aufmerksam – im Auktionskatalog war genau beschrieben, dass der Mercedes 500 K zunächst auf der Automobilausstellung 1935 in Berlin stand und dann über die Aachener Mercedes-Niederlassung an Hans Friedrich Prym beziehungsweise eine ihm gehörende Gesellschaft im nahen Stolberg ausgeliefert wurde. Damals war der Spezial Roadster übrigens noch in einem besonderen Metallic-grün lackiert. Auf einen solchen Hinweis jedenfalls hat die Familie Prym jahrelang gewartet.

Und dann haben Sie die Herausgabe des Autos verlangt?

Alexander Martius: Genau, beim Auktionshaus. Es antworteten dann Anwälte der Lyons Collection, wo das Auto zuletzt gewesen sein soll. Die haben natürlich brüsk abgelehnt.

Christoph von Berg: Solche Verhandlungen über den Teich in den USA sind schwierig – und dann war das Auto erst einmal wieder weg.

Bis Sie es auf der Techno Classica entdeckten und beschlagnahmen ließen. Aber wie gelangte das Auto überhaupt nach Amerika?

Alexander Martius: Gute Frage. Bekannt ist, dass Hans Friedrich Prym den Mercedes in den letzten Kriegsjahren in einer Ecke seiner Werkstatt unter Tüchern vor den Nazis versteckt hat, die alles requiriert haben, was vier Räder hat. 1944 war das weit im Westen liegende Stolberg dann eine der ersten Städte, die von den Amerikanern befreit wurde. Die 3. Panzerdivision hat sich anschließend in Pryms Villa Waldfriede niedergelassen – und das Auto in der Nähe entdeckt. Der Werkstattmeister von Prym, der auch für das Haus zuständig war, durfte in der Villa wohnen bleiben. Er konnte den Wagen vor den Amerikanern offenbar nicht versteckt halten.

Christoph von Berg: Angeblich war auch General Dwight D. Eisenhower dort und hat sich das Auto zeigen lassen. 1945 jedenfalls wurde die Gegend britische Besatzungszone. Und fest steht: Als die Amerikaner weg waren, irgendwann im Juni 1945, war auch das Auto weg. Es war über Nacht aus der Garage entwendet worden. Gott sei Dank: Es gibt noch Zeitzeugen. Was dann geschah, weiß man nicht. So beschreibt es auch der Text im Auktionskatalog – was bis Mitte der siebziger Jahre mit dem Mercedes passierte, ist unbekannt. Die Lücke in der Historie war also offensichtlich.

Nun hat aber der Holländer Frans van Haren das Auto ja offiziell auf der Versteigerung in Monterey erworben und dafür umgerechnet knapp 3 Millionen Euro bezahlt. Warum kann man ihm den Wagen wieder wegnehmen?

Alexander Martius: Weil man an gestohlenem Gut nicht Eigentümer werden kann.

Das konnte van Haren ja nicht wissen. Außerdem: Verjährt eine solche Tat nicht?

Alexander Martius: In dem Fall noch nicht. Dazu hat das Landgericht Hamburg sehr präzise recherchiert. So lange der Wagen in den USA war, galt das dortige Recht, nicht das deutsche. Und dort wird anerkannt, dass der Eigentümer des Wagens ja erst dann aktiv werden kann, wenn ihm bekannt ist, wo sich das Auto befindet – und das wissen wir erst seit Kurzem.

Was geschieht nun?

Alexander Martius: Die Gerichte klären nun die Eigentumsfrage. Der Fall ist noch lange nicht in trockenen Tüchern.

Christoph von Berg: Wenn das Landgericht Hamburg eine andere Entscheidung treffen würde als die, dass das Auto zurückgegeben werden muss, dann ließe sich Kriegsbeute in Deutschland unter Umständen letztlich ja frei handeln! Das kann nicht sein.

Was heißt denn „Beutekunst“ eigentlich genau?

Christoph von Berg: Beutekunst ist kriegsbedingt abhanden gekommenes Kunstgut. Seit der Haager Landkreisordnung von 1907 haben sich alle Staaten verpflichtet, die Kultur eines Volkes nicht wegzunehmen. Im Ersten Weltkrieg gab es praktisch keine Beutekunst, im Zweiten Weltkrieg begann die große Beuteschieberei – begonnen hat es im Grunde mit der NS-Raubkunst.

Nach einigen spektakulären Prozessen, nach denen geraubte Kunst an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden musste, ist die Kunstszene heute sensibilisiert und prüft sehr genau die Vorgeschichte von Kunstgegenständen. Wird dieses Vorgehen bald auch im Klassiker-Bereich normal sein?

Alexander Martius: Es sollte. Viele Leute in dem Bereich kennen zwar das Problem mit den Fälschungen, nicht aber das der Beutekunst, also möglicher Rückgabeverpflichtungen. Das wird jetzt wohl kommen. Eigentlich viel zu spät.

Christoph von Berg: Der Kunsthandel musste in den 90er Jahren lernen, dass Fälschungen ebenso wie Kunstwerke mit unsauberer Historie nicht einfach gehandelt werden können. Man führte daher die Provenienzforschung ein. Das muss der Autohandel noch lernen. Polemisch gesagt gibt es bei jedem Horch, Maybach und Kompressor-Mercedes eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Auto einst gestohlen wurde.

Was mache ich denn, wenn ich ein solches Auto habe?

Alexander Martius: Dann sitzen Sie möglicherweise auf einer Zeitbombe. Allerdings muss der ursprüngliche Eigentümer erst einmal nachweisen, dass das Auto einst seines war – und damals geklaut wurde.

Christoph von Berg: Wenn das Auto damals von den Deutschen oder Alliierten förmlich beschlagnahmt wurde, dann passiert Ihnen nichts. Sonst wird es spannend.

Wenn die Familie Prym das Auto zurückbekommt, was passiert dann mit Frans van Haren und seinen knapp drei Millionen Euro, die er gezahlt hat?

Christoph von Berg: Die kann er vom Vorbesitzer zurückfordern. Das Ganze kann also Folgeprozesse nach sich ziehen.

Alexander Martius: Das Auktionshaus kannte unsere Ansprüche. Trotzdem haben sie den Wagen versteigert. Aber erst einmal wird van Haren jetzt wohl versuchen, gegenüber den Gerichten zumindest zu behaupten, er sei eben doch wirksam Eigentümer geworden. Das wird spannend.

Wenn ich nun eines der genannten Autos kaufen möchte, was soll ich tun?

Christoph von Berg: Die Provenienz muss unbedingt geklärt, alle Erwerbsvorgänge müssen schlüssig sein. Es kann gut sein, das eine solche Provenienzprüfung in einigen Jahren zur Wertsteigerung beiträgt. Interessant ist in diesem Fall übrigens auch, dass in einer amerikanischen Zeitung nach der Auktion darüber spekuliert wurde, der Mercedes sei deshalb vergleichsweise günstig gewesen, weil Geschichte und Eigentumsverhältnisse unklar seien.

Werden wir in Zukunft noch mehr Fälle wie den 500 K erleben?

Alexander Martius: Gut möglich. Es gibt in Deutschland noch viele Familien, denen seinerzeit etwas abhanden gekommen ist, das sie längst abgeschrieben haben. Doch für eine Rückforderung ist es nie zu spät - der Krieg rechtfertigt nichts.