Abschleppkosten und Haftung bei Fahrzeugverlust

Wer zahlt, wenn Teile fehlen?

Ein Albtraum für jeden Autobesitzer: Während einer längeren Reise wird der Mercedes SL 280 von Andreas Weber abgeschleppt und später verschrottet. Der Fall wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen und den Umgang mit Fahrzeugen auf.

Mercedes SL280 V6 R129 Foto: Weber / Schönfeld

Im Herbst 2024 stellte Andreas Weber seinen Mercedes SL 280 auf einem öffentlichen Parkplatz in Sindelfingen ab. Nach seiner Rückkehr war der Wagen verschwunden. Die Stadt ließ das Fahrzeug abschleppen, da angeblich Öl ausgetreten war. Wochen später wurde der Wagen als wertlos eingestuft und verschrottet. Weber bestreitet diese Bewertung und verweist auf ein Gutachten, das nur geringe Mängel feststellte.

Standgebühren und Demontage

Nach dem Abschleppen wurde der SL auf dem Hof eines Abschleppunternehmens abgestellt. Dort entstanden Standgebühren von rund 1.000 Euro. Zudem wurden Fahrzeugteile wie Rückleuchten und Spiegel ausgebaut. Ein offizieller Verschrottungsnachweis fehlt bis heute. Weber vermutet, dass der Wagen bereits ausgeschlachtet war, bevor er verschrottet wurde.

Rechtliche Grundlagen und Verhältnismäßigkeit

Laut ADAC müssen Abschleppmaßnahmen verhältnismäßig sein. Die Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Abschleppunternehmen Fahrzeuge bis zur Zahlung einbehalten dürfen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. In diesem Fall bleibt unklar, ob die Stadt und das Abschleppunternehmen korrekt gehandelt haben.

Schadensersatzforderungen

Weber fordert 20.000 Euro Schadensersatz, basierend auf den Einzelteilkosten des Fahrzeugs. Die Stadt bot zunächst 4.000 Euro, später 7.000 Euro an. Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Bedeutung für Autobesitzer

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die rechtlichen Grundlagen von Abschleppmaßnahmen zu kennen. Autobesitzer sollten sich über ihre Rechte informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Beistand suchen. Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein.