Autozam AZ-1
Kei Car mit Flügeltüren
Der Autozam AZ-1 ist ein Sportwagen im Miniformat. Das Kei Car mit Flügeltüren und Mittelmotor entstand in einer Kooperation von Mazda und Suzuki.
26.11.2025 Andreas Of-Allinger
Foto: Hersteller
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Unter der Marke Autozam verkaufte Mazda in Japan von 1990 bis 1994 Kleinwagen, Kei Cars und Importmodelle von Lancia. Unter anderem waren der hierzulande als Mazda 121 verkaufte Kleinwagen als Autozam Revue und der Mazda MX-3 als Autozam AZ-3 zu haben. Carol hieß ein Kleinwagen, Scrum ein Bus im Kei-Car-Format. Der spektakulärste Autozam war jedoch der AZ-1, ein Mittelmotor-Sportwagen mit Flügeltüren aus einer Kooperation mit Suzuki.
Mittelmotor-Sportwagen mit 64 PS
Weil der AZ-1 teuer war, und in Japan Anfang der 90er Wirtschaftskrise herrschte, verkaufte sich der Mini-Sportwagen nicht besonders gut: Nach nur 4.392 Exemplaren in drei Jahren endete 1995 die Produktion. Gebaut hat das Auto Suzuki, dort war der Sportwagen unter dem Modellnamen Cara erhältlich. Der Mittelmotor, ein Turbo-Dreizylinder mit 0,67 Liter Hubraum und 64 PS, treibt über ein Fünfgang-Schaltgetriebe die Hinterachse an. Mit den vier runden Heckleuchten und den Flügeltüren wirkt der Mittelmotor-Mazda wie ein Miniatur-Sportwagen. Speziell mit dem Mazdaspeed-Spoilerpaket wirkt der AZ-1 schneller als er ist: Die Höchstgeschwindigkeit ist bei 140 km/h elektronisch abgeregelt erreicht.
Obwohl der AZ-1 in der japanischen Kei-Car-Klasse positioniert war, gab es ihn auch als Linkslenker in einigen Exportmärkten – allerdings nicht in Deutschland.
Was sind Kei Cars?
Kei Cars sind eine Fahrzeugkategorie in Japan, die eine bestimmte Größe und Motorleistung nicht überschreiten dürfen. Die Karosserie muss kürzer sein als 3,40 Meter und schmaler als 1,48 Meter. Für die Höhe gelten zwei Meter als Obergrenze. Speziell bei Vans kann das Ausreizen dieser Maße zu kuriosen Proportionen führen. Mehr als vier erwachsene Personen (oder zwei Erwachsene und drei Kinder) dürfen nicht mitfahren. Der Motor darf maximal 660 Kubikzentimeter Hubraum haben und bis zu 64 PS leisten. Im Gegenzug sind Steuern, Maut und Parkgebühren günstiger und in einigen Gemeinden entfällt die Pflicht, einen Stellplatz nachzuweisen.