Neue Richtlinie für Sachverständige
Oldtimer-Gutachten sollen besser werden
Für Oldtimer-Gutachten sollen neue Regeln gelten, auch die Qualifikation von Sachverständigen steht im Fokus eines Expertenausschusses.
25.03.2026 Andreas Of-Allinger
Foto: VDI
Der Verein deutscher Ingenieure (VDI) will klare Grundlagen für Oldtimer-Gutachten schaffen. Denn "die Qualität der Gutachten ist bislang nicht immer einheitlich", erklärt der Verein in einer Pressemitteilung. Um das zu ändern, arbeiten Experten an neuen Regeln. In der Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2.1 will der VDI die Qualifikation von Sachverständigen definieren. Die Regeln sollen bei Gutachten für Oldtimer und Sammlerautos gelten.
Erste Impulse für solche Standards stammen bereits aus den 1970er-Jahren. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat vor allem der Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge (MAS) mit grundlegenden Beiträgen zu einer präzisen Definition der Qualifikationsanforderungen beigetragen.
Die insgesamt acht Blätter umfassende Richtlinienreihe deckt zahlreiche Themenfelder ab – von allgemeinen Qualifikationsvorgaben bis zu speziellen Aufgaben wie der Unfallrekonstruktion mittels Crashversuchen. Bereits beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2025 wurde Blatt 2 als solide Grundlage für Ausbildung, Qualifizierung und Gesetzgebung anerkannt.
Neue Richtlinie für Oldtimer-Sachverständige
Das Blatt 2.1 soll die Richtlinienreihe VDI-MT 5900 "Sachverständige für Kraftfahrtwesen und Straßenverkehr" erweitern. Darin sind die fachlichen Kompetenzen von Sachverständigen festgelegt. Im Ausschuss unter Leitung der Restauratorin Gundula Tutt und ihres Stellvertreters, des Sachverständigen Frank Oesterle, arbeiten Sachverständige, Historikerinnen, Kuratoren, Juristinnen und Versicherungsfachleute zusammen.
Beteiligte Organisationen und Verbände sind unter anderem Classic Data, die Initiative Kulturgut Mobilität (IKM), die Zertifizierungsstellen IQ-Zert und ZAK-Zert, Sachverständigenorganisationen wie MAS e. V. und BVSK, Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland / FSP und GTÜ sowie VDA und ZDK. Ziel ist es, einheitliche und verlässliche Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit von Sachverständigen zu etablieren.
Künftig sollen Sachverständige unter anderem diese Kompetenzen nachweisen:
- sichere Feststellung der Fahrzeugidentität
- Bewertung von Dokumenten und historischen Quellen
- Kenntnisse des Zulassungsrechts
- Marktkenntnisse und fundierte Wertermittlung
- technisches Wissen zu historischen Materialien, Fertigungs- und Reparaturmethoden verschiedener Epochen
- Bewertung von Zustand, Schäden und Originalität
- Festlegung fachgerechter Reparatur-, Restaurierungs- und Konservierungsmethoden
- gerichtsfeste Erstellung von Gutachten
- einheitliche Fachterminologie
- Grundsätze der Berufsethik
Ein wesentlicher Aspekt der neuen Regelung ist die Trennung zwischen Qualifizierung oder Weiterbildung und der eigentlichen Prüfung sowie Zertifizierung. Letztere dürfen ausschließlich von unabhängigen, durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stellen durchgeführt werden. Die DAkkS ist in Deutschland die einzig gesetzlich beauftragte Institution zur Überprüfung und Überwachung der fachlichen Kompetenz von Laboren, Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen.