Erwischt auf der Autobahn

Lappen weg, weil zu langsam

Einem 85-jährigen Autofahrer wurde seine Oldtimer-Tour auf der niederländischen A2 zum Verhängnis. Der Senior musste seinen Führerschein abgeben – aber nicht, weil er zu schnell war, oder betrunken.

Oldtimer Polizei Niederlande Foto: Verkehrspolizei Oost-Brabant

Die Polizei stoppte den Mann auf der niederländischen Autobahn A2 bei Leende am Montagnachmittag (13.4.2026) nach mehreren Kilometern wegen des auffälligen Fahrverhaltens. Denn der Oldie war nur mit 54 km/h unterwegs.

Nach Angaben der Behörden blieb es aber nicht bei der geringen Geschwindigkeit. Der Fahrer soll wiederholt geschlingert sein und dabei über längere Strecken mit zwei Rädern auf dem Seitenstreifen gefahren sein.

"Er fuhr konstant mit zwei Rädern auf dem Standstreifen", so die Polizei in den niederländischen Berichten zitiert. Vor Ort wurde der Führerschein sichergestellt. Ausschlaggebend war nach Angaben der Polizei die Kombination aus sehr niedrigem Tempo und der unsicheren Fahrweise.

Prüfung der Fahrtauglichkeit läuft

Ein Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen wurde nach bisherigen Erkenntnissen nicht festgestellt. Stattdessen prüfen die Behörden, ob der Mann weiterhin in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet sich, ob der Führerschein zurückgegeben wird oder dauerhaft entzogen bleibt. Zum Fahrzeug selbst gibt es keine offiziellen Angaben. Nach dem Polizei-Foto könnte es sich um ein Ford Model A handeln.

Rechtslage in Deutschland bei sehr langsamer Fahrt

Auch in Deutschland gibt es keine feste Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen. Entscheidend ist, ob ein Fahrzeug den Verkehrsfluss behindert.

Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Befahren der Autobahn nur für Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung, dauerhaft mindestens dieses Tempo einzuhalten.

Aber, wer ohne triftigen Grund deutlich langsamer fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder einem Unfall, können die Sanktionen höher ausfallen. Unabhängig davon ist das Befahren des Seitenstreifens nicht erlaubt. Dafür können 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg verhängt werden.